Sie erhalten im Rahmen der Bearbeitung der Checkliste mit gezielten Fragen schnell und einfach eine Orientierung darüber, ob Ihr Unternehmen im Bereich Cybersicherheit bereits ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um die Anforderungen und Berichtspflichten des Gesetzes zu erfüllen. Der Aufbau der Fragen orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben der Richtlinie und aus dem Bereich des bei der NIS-2 anerkannten ISO 27000-Normenrahmens sowie den anerkannten „Best Practices“ des Business Continuity Managements.
Erläuterung: „Dokumentiertes und gelebtes Konzept“ bedeutet, dass Dokumente vorhanden sein müssen, die z.B. im Rahmen von Richtlinien, Prozessbeschreibungen, Vorgaben, Checklisten, Formularen die Grundlage für eine angemessene Vorbereitung und Bearbeitung liefern, aber auch die Umsetzung dokumentieren und eine ausreichende und möglichst lückenlose Nachweisfähigkeit sichern (z. B. mit Protokollen, ausgefüllten Formularen, Notizen aus Meetings, Kennzahlen etc.).
Alle Fragen* sind zu beantworten, antworten Sie nur mit „Ja“, wenn Sie die Frage sicher und vollinhaltlich beantworten sowie mit der ausreichenden Nachweisfähigkeit aufwarten können.
Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer fundierten Analyse bei der Konkretisierung von Abweichungen sowie deren Behebung.