Die EU-Maschinenverordnung stärkt Cybersicherheit im Mittelstand
- Klaus Kilvinger
- 5. Feb. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 18. Juni
Industrie 4.0 braucht sicheren Rückenwind – ab 2027 kommt sie
Cyberangriffe auf Produktionsanlagen steigen – die EU-Maschinenverordnung setzt klare Grenzen.

Key Takeaways
Neue EU-Verordnung 2023/1230 ersetzt ab 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie.
Klare Anforderungen an IT-Sicherheit, eingebettete Systeme & KI in Maschinen.
Pflichten für Hersteller & Betreiber: Risikoanalyse, technische Dokumentation, Marktüberwachung.
Zeitplan: Teilweise Geltung seit 2023, vollständige Umsetzung 2027.
Warum ein Wechsel von Richtlinie zu Verordnung?
EU-Verordnungen gelten direkt in allen Mitgliedstaaten – ohne nationale Auslegungsspielräume. Das sorgt für:
Einheitliche Cybersicherheitsstandards im Maschinenbau.
Keine Flickenteppiche in der Umsetzung – nationale Schwellenwerte und Fristen entfallen.
Mehr Rechtssicherheit & stärkere Marktüberwachung.
Was ändert sich konkret für Cybersicherheit?
1. Umfassende IT-Schutzpflichten
Hersteller müssen Risikobewertungen inkl. Cyberrisiken durchführen.
Angriffe auf kommunizierende Steuerungen und KI-Systeme müssen antizipiert und abgewehrt werden.
2. Detaillierte technische Dokumentation
Angepasstes Anhang IV: Dokumentation zu Cybermaßnahmen, Lebenszyklus und Updates ist Pflicht
3. Stufenweise Inkraftsetzung
Phase | Gültig ab | Inhalte |
Erste Artikel | 19. Juli 2023 | Systemanforderungen, KI-Sicherheitsfunktionen |
Weitere Artikel | 20. Juli 2024 | Dokumentation, Konformitätsverfahren |
Voller Geltungsbereich | 20. Januar 20272 | Alle Hersteller und Betreiber in der EU |
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Bestandsaufnahme Cybersecurity – Lückenanalyse mit Blick auf Maschinenkommunikation & KI.
Prozesse implementieren – Cyber-Risikoanalyse im Lebenszyklus etablieren.
Technische Unterlagen anpassen – Klar dokumentieren, wie Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
CE-Konformität sicherstellen – CI-Konformitätsverfahren (Modul A/B/G/H) prüfen.
Mitarbeiter sensibilisieren – Schulungen zur IT- und Cyber-Hygiene.
Beispiel aus der Praxis
Ein mittelständischer Anlagenbauer identifizierte in der Risikoanalyse, dass eine entfernte Steuerung über veraltetes SSH-Protokoll exponiert war. Nach Anpassung wurde ein sicheres Kommunikationsprotokoll eingeführt – direkt konform zur neuen Maschinenverordnung.
Ausblick: Brücke zu weiterer EU-Regulierung
Die Maschinenverordnung ergänzt andere EU-Regeln wie NIS2 und das Cyber Resilience Act (CRA). Studien zeigen, dass viele Maschinenbauer noch keine durchgängigen Sicherheitsprozesse im SDLC haben – das CRA steigert den Druck zusätzlich.
Fazit & Handlungsempfehlung
Die EU bringt mit der neuen Maschinenverordnung echte Cybersicherheit in industrielle Anlagen – Hersteller und Betreiber müssen jetzt aktiv werden. Wer früh reagiert, spart Kosten und stärkt seine Marktposition.
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