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Die EU-Maschinenverordnung stärkt Cybersicherheit im Mittelstand

  • Klaus Kilvinger
  • 5. Feb. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 18. Juni

Industrie 4.0 braucht sicheren Rückenwind – ab 2027 kommt sie

Cyberangriffe auf Produktionsanlagen steigen – die EU-Maschinenverordnung setzt klare Grenzen.










Key Takeaways

  • Neue EU-Verordnung 2023/1230 ersetzt ab 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie.

  • Klare Anforderungen an IT-Sicherheit, eingebettete Systeme & KI in Maschinen.

  • Pflichten für Hersteller & Betreiber: Risikoanalyse, technische Dokumentation, Marktüberwachung.

  • Zeitplan: Teilweise Geltung seit 2023, vollständige Umsetzung 2027.

Warum ein Wechsel von Richtlinie zu Verordnung?

EU-Verordnungen gelten direkt in allen Mitgliedstaaten – ohne nationale Auslegungsspielräume. Das sorgt für:

  • Einheitliche Cybersicherheitsstandards im Maschinenbau.

  • Keine Flickenteppiche in der Umsetzung – nationale Schwellenwerte und Fristen entfallen.

  • Mehr Rechtssicherheit & stärkere Marktüberwachung. 

Was ändert sich konkret für Cybersicherheit?

1. Umfassende IT-Schutzpflichten

  • Hersteller müssen Risikobewertungen inkl. Cyberrisiken durchführen.

  • Angriffe auf kommunizierende Steuerungen und KI-Systeme müssen antizipiert und abgewehrt werden.

2. Detaillierte technische Dokumentation

  • Angepasstes Anhang IV: Dokumentation zu Cybermaßnahmen, Lebenszyklus und Updates ist Pflicht

3. Stufenweise Inkraftsetzung

Phase

Gültig ab

Inhalte

Erste Artikel

19. Juli 2023

Systemanforderungen, KI-Sicherheitsfunktionen

Weitere Artikel

20. Juli 2024

Dokumentation, Konformitätsverfahren

Voller Geltungsbereich

20. Januar 20272

Alle Hersteller und Betreiber in der EU

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Bestandsaufnahme Cybersecurity – Lückenanalyse mit Blick auf Maschinenkommunikation & KI.

  2. Prozesse implementieren – Cyber-Risikoanalyse im Lebenszyklus etablieren.

  3. Technische Unterlagen anpassen – Klar dokumentieren, wie Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

  4. CE-Konformität sicherstellen – CI-Konformitätsverfahren (Modul A/B/G/H) prüfen.

  5. Mitarbeiter sensibilisieren – Schulungen zur IT- und Cyber-Hygiene.

Beispiel aus der Praxis

Ein mittelständischer Anlagenbauer identifizierte in der Risikoanalyse, dass eine entfernte Steuerung über veraltetes SSH-Protokoll exponiert war. Nach Anpassung wurde ein sicheres Kommunikationsprotokoll eingeführt – direkt konform zur neuen Maschinenverordnung.

Ausblick: Brücke zu weiterer EU-Regulierung

Die Maschinenverordnung ergänzt andere EU-Regeln wie NIS2 und das Cyber Resilience Act (CRA). Studien zeigen, dass viele Maschinenbauer noch keine durchgängigen Sicherheitsprozesse im SDLC haben – das CRA steigert den Druck zusätzlich.

Fazit & Handlungsempfehlung

Die EU bringt mit der neuen Maschinenverordnung echte Cybersicherheit in industrielle Anlagen – Hersteller und Betreiber müssen jetzt aktiv werden. Wer früh reagiert, spart Kosten und stärkt seine Marktposition.

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Den von uns veröffentlichten Artikel in voller Länge können Sie im QZ - Magazin lesen:

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