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KI und der Betriebsrat

  • vor 10 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

KI bietet grosse Chancen, aber auch Risiken, die sich auch in der Arbeit des Betriebsrates auswirken können.


Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmen betrifft nicht nur technische und organisatorische Fragen, sondern auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Deshalb wurde § 90 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) im Rahmen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes 2021 erweitert.


Unternehmen sind verpflichtet, den Betriebsrat frühzeitig über den geplanten Einsatz von KI zu informieren und die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Dabei geht es insbesondere darum, transparent darzustellen:


  • welche KI-Systeme eingesetzt werden sollen,

  • welchem Zweck sie dienen,

  • und welche Auswirkungen sie auf Beschäftigte und Arbeitsabläufe haben können.


Auf dieser Grundlage kann der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber beraten, wie Chancen genutzt und mögliche Risiken für Beschäftigte vermieden oder reduziert werden können.


Ergänzend wurden weitere Mitbestimmungsrechte gestärkt. So kann der Betriebsrat bei der Bewertung von KI-Systemen Sachverständige hinzuziehen. Auch bei KI-gestützten Auswahl- oder Personaleinsatzverfahren bestehen Mitbestimmungsrechte.


Verantwortungsvoller Umgang

Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Beschäftigte frühzeitig in die Einführung neuer Technologien einzubeziehen und einen verantwortungsvollen Umgang mit KI sicherzustellen.


KI bietet Unternehmen große Chancen – beispielsweise bei Effizienz, Automatisierung und Wissensmanagement. Gleichzeitig entstehen jedoch auch neue Risiken, etwa im Bereich Datenschutz, Transparenz, Diskriminierung oder IT-Sicherheit. Dies wird auch durch die europäische EU AI Act ausdrücklich berücksichtigt.


Um Regelungslücken zu vermeiden, empfiehlt sich daher eine klare betriebliche Vereinbarung zum Umgang mit KI.


Hierfür wurde von uns ein Muster für eine Betriebsvereinbarung entwickelt, das individuell an die jeweiligen betrieblichen Anforderungen angepasst werden sollte.


Eine rechtliche Prüfung und Anpassung durch einen Fachanwalt wird jedoch in dem jedem Fall empfohlen.


Darüber hinaus empfehlen wir:


  • die Einführung einer unternehmensweiten KI-Politik,

  • klare Richtlinien zur Nutzung von KI-Systemen,

  • sowie den Aufbau einer dazu passenden umfassenden KI- und IT-Strategie.


ISO 42001 als wichtige Hilfe


Besonders empfehlenswert ist zudem die Einführung eines KI-Managementsystems nach ISO/IEC 42001. Die Norm unterstützt Unternehmen dabei,


  • gesetzliche Anforderungen strukturiert umzusetzen,

  • Verantwortlichkeiten und Prozesse klar zu definieren,

  • Risiken systematisch zu steuern,

  • und die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung organisatorisch und dokumentarisch effizient zu erfüllen.


Auch mögliche Nachweis- und Konformitätspflichten im Rahmen der KI-Verordnung lassen sich dadurch deutlich einfacher umsetzen.


Weitere IHilfen wie das "NIST AI Risk Management Framework" sind international verfügbar, um das Risikomanagement für die KI sicherzustellen. Sie sind allerdings weder verpflichtend wie die KI-Verordnung der EU, noch zertifizierbar wie die ISO 42001.


Vor allem ist die Norm kompatibel zu ISO 9001 sowie ISO 27001, damit wird der Aufwand für die Einführung reduziert, sofern diese Normen bereits eingeführt sind.


Die ISO 42001 hat also viele Vorteile, die sie nutzen können.


Wir bieten zur ISO 42001 Beratung und Schulung, sprechen Sie uns an. Oder fordern Sie das Template für die Betriebsvereinbarung an!

 
 
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