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Cloud-Exit und ISO 27001: Bekommen wir unsere Daten wirklich wieder zurück?

  • vor 1 Tag
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In der aktuellen Diskussion über US-Clouds, Datenschutz, Drittstaatenzugriffe und digitale Souveränität steht häufig die Frage im Mittelpunkt, wo Daten gespeichert werden und wer möglicherweise darauf zugreifen kann.


Mindestens ebenso wichtig ist jedoch eine deutlich praktischere Frage:

Können wir unsere Daten, Anwendungen und Geschäftsprozesse bei Bedarf schnell, vollständig und sicher wieder aus der Cloud herauslösen?

Viele Unternehmen beschäftigen sich intensiv mit der Migration in die Cloud. Umfangreiche Projekte werden geplant, Daten übertragen, Anwendungen angepasst und Prozesse neu gestaltet. Die Rückkehr aus der Cloud, der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder der Betrieb im eigenen Rechenzentrum werden dagegen oft nur am Rande betrachtet.

Das kann sich später rächen. Denn Daten in eine Cloud zu übertragen, ist häufig wesentlich einfacher, als sie in einer vollständig nutzbaren Form wieder herauszubekommen.


Die ISO/IEC 27001 fordert keinen bestimmten Cloud-Anbieter und schreibt auch nicht vor, dass Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert werden müssen. Sie verlangt jedoch, dass ein Unternehmen seine Informationssicherheitsrisiken systematisch ermittelt, bewertet und angemessen behandelt. Dazu gehören auch Risiken aus der Abhängigkeit von Cloud-Diensten, Lieferanten, technischen Plattformen und externen Serviceprovidern.


Datenexport ist noch kein erfolgreicher Cloud-Exit


Ein Cloud-Anbieter kann möglicherweise zusichern, dass die gespeicherten Daten jederzeit exportiert werden können. Diese Aussage klingt zunächst beruhigend, reicht aber allein nicht aus. Entscheidend ist nicht nur, ob Daten heruntergeladen werden können, sondern auch:

  • in welchem Format sie bereitgestellt werden,

  • ob die Daten vollständig sind,

  • ob Metadaten und Verknüpfungen erhalten bleiben,

  • ob Berechtigungen übernommen werden können,

  • ob Anwendungen die exportierten Daten weiterhin verarbeiten können,

  • ob Verschlüsselungsschlüssel verfügbar sind,

  • ob die Daten innerhalb der erforderlichen Zeit übertragen werden können,

  • ob das Unternehmen über eine geeignete Zielumgebung verfügt.


Ein Export mehrerer Terabyte Daten in einem proprietären Format ist technisch betrachtet möglicherweise ein erfolgreicher Export. Für das Unternehmen kann er dennoch wertlos sein, wenn kein anderes System diese Daten lesen oder verarbeiten kann.


Datenportabilität bedeutet daher nicht nur, Daten zu erhalten. Sie bedeutet, Daten anschließend wieder sinnvoll nutzen zu können.


Die eigentliche Abhängigkeit liegt häufig nicht in den Dateien


Bei einfachen Dateispeichern lässt sich ein Anbieterwechsel noch vergleichsweise gut vorbereiten. Schwieriger wird es bei komplexen Cloud-Diensten, Plattformen und Software-as-a-Service-Lösungen. Dort bestehen Abhängigkeiten häufig nicht nur von den gespeicherten Dateien, sondern beispielsweise von:

  • Datenbanken und ihren Strukturen,

  • Identitäten und Benutzerkonten,

  • Rollen- und Berechtigungskonzepten,

  • automatisierten Workflows,

  • Schnittstellen und APIs,

  • Protokoll- und Nachweisdaten,

  • Verschlüsselungs- und Schlüsselmanagementdiensten,

  • Sicherheitsregeln,

  • Alarmierungen,

  • virtuellen Maschinen und Containern,

  • Konfigurationen,

  • Analyse- und KI-Diensten,

  • angebundenen Drittanwendungen.


Je stärker eine Anwendung auf proprietären Cloud-Diensten basiert, desto größer ist das Risiko eines Vendor Lock-in. Damit ist eine Situation gemeint, in der ein Wechsel des Anbieters technisch, wirtschaftlich oder organisatorisch nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. ENISA weist ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Datenportabilität zu einer solchen Abhängigkeit führen kann.

Besonders kritisch sind sogenannte Platform-as-a-Service- und Software-as-a-Service-Lösungen. Hier besitzt das Unternehmen möglicherweise seine fachlichen Daten, aber nicht die Softwarelogik, das zugrunde liegende Datenmodell oder die technischen Werkzeuge, die zur Nutzung dieser Daten erforderlich sind.


Typische Probleme beim Rückholen von Cloud-Daten


1. Die Daten sind exportierbar, aber nicht vollständig


Möglicherweise lassen sich die eigentlichen Inhaltsdaten exportieren, nicht jedoch:

  • Versionshistorien,

  • Kommentare,

  • Freigabestände,

  • Benutzerzuordnungen,

  • Audit-Trails,

  • Aufbewahrungskennzeichnungen,

  • Löschfristen,

  • Verknüpfungen zwischen Datensätzen.

Damit kann die fachliche, rechtliche oder beweisbezogene Aussagekraft der Daten verloren gehen.


2. Die Daten liegen in proprietären Formaten vor


Der Anbieter stellt zwar einen Export bereit, das verwendete Format kann jedoch nur durch die ursprüngliche Plattform vollständig interpretiert werden. Ein solcher Export ist im schlimmsten Fall nicht viel mehr als ein sehr großes digitales Andenken.


3. Die Anwendung kann nicht mitgenommen werden


Ein Unternehmen kann seine Daten erhalten, aber nicht die Prozesse, Automatisierungen oder Anwendungen, mit denen die Daten verarbeitet wurden. Dann müssen Datenmodelle, Workflows, Schnittstellen und Funktionen in der neuen Umgebung neu aufgebaut werden. Der eigentliche Aufwand liegt somit nicht im Datentransfer, sondern in der Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit.


4. Backups sind vorhanden, aber nicht außerhalb der Cloud nutzbar


Cloud-Anbieter werben häufig mit hohen Verfügbarkeiten und umfangreichen Sicherungsmechanismen. Dabei muss zwischen drei Dingen unterschieden werden:

  • der technischen Redundanz des Anbieters,

  • einer Datensicherung für einzelne Fehlerfälle,

  • einer Sicherung, aus der das Unternehmen unabhängig vom Anbieter wiederherstellen kann.

Ein Backup innerhalb derselben Plattform schützt nicht automatisch vor dem Ausfall, der Kündigung, der Insolvenz oder der Sperrung dieser Plattform. Ein Backup ist zudem erst dann wirklich belastbar, wenn seine Wiederherstellung erfolgreich getestet wurde.


5. Die Übertragung dauert zu lange


Große Datenmengen lassen sich nicht beliebig schnell über das Internet übertragen. Selbst wenn der Export technisch möglich ist, kann die Rückführung Tage oder Wochen dauern.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur:

„Wie groß ist unser Datenbestand?“

Sondern:

„Wie lange dauert es unter realistischen Bedingungen, bis unsere kritischen Geschäftsprozesse wieder arbeitsfähig sind?“

6. Der Exit wird unerwartet teuer


Beim Cloud-Ausstieg können erhebliche Kosten entstehen, beispielsweise durch:

  • Egress- oder Datentransfergebühren,

  • kostenpflichtige Exportfunktionen,

  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Anbieters,

  • Entwicklung neuer Schnittstellen,

  • Datenkonvertierung,

  • zusätzliche Infrastruktur,

  • Parallelbetrieb zweier Umgebungen,

  • Tests und Validierungen,

  • manuelle Nacharbeiten.


Unternehmen betrachten beim Cloud-Einkauf häufig die laufenden monatlichen Kosten. Die Kosten eines vollständigen Ausstiegs werden dagegen selten mit derselben Sorgfalt kalkuliert.


7. Der Zugang endet vor Abschluss der Migration


Verträge können vorsehen, dass Zugänge nach Vertragsende kurzfristig deaktiviert werden. Ist die Exportfrist zu kurz, entsteht erheblicher Zeitdruck. Besonders problematisch wird dies, wenn der Anbieterzugang wegen eines Vertragsstreits, eines Sicherheitsvorfalls oder einer Zahlungsfrage eingeschränkt wird. Eine Exit-Strategie darf deshalb nicht davon ausgehen, dass der Anbieter im entscheidenden Moment unbegrenzt Zeit, Personal und Unterstützung zur Verfügung stellt.


8. Die Löschung beim bisherigen Anbieter bleibt unklar


Nach einem Anbieterwechsel muss nicht nur geklärt sein, wie die Daten zurückgegeben werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie verbleibende Datenbestände gelöscht werden.

Dies betrifft insbesondere:

  • produktive Daten,

  • Replikate,

  • temporäre Dateien,

  • Protokolldaten,

  • Backups,

  • Testsysteme,

  • Supportkopien,

  • Daten bei Unterauftragnehmern.


Das Unternehmen sollte nachvollziehen können, wann, nach welchem Verfahren und mit welchem Nachweis die Daten gelöscht wurden. Die Kontrolle über ausgelagerte Informationen endet nicht automatisch mit der Kündigung des Cloud-Vertrags.


Welche Anforderungen ergeben sich aus der ISO 27001?


Die ISO/IEC 27001 betrachtet Informationssicherheit risikobasiert. Das Unternehmen muss daher bewerten, welche Auswirkungen ein Cloud-Ausstieg, ein Anbieterwechsel oder der Verlust eines Cloud-Dienstes auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen hätte. Die Norm versteht Informationssicherheit ausdrücklich als Zusammenspiel von Menschen, Prozessen und Technik und bezieht dabei auch cloudbasierte Informationen ein.


1. Risikobewertung und Risikobehandlung


Die Abhängigkeit von einem Cloud-Anbieter muss als mögliches Informationssicherheitsrisiko betrachtet werden. Dabei sollten mindestens folgende Szenarien bewertet werden:

  • Kündigung durch das eigene Unternehmen,

  • Kündigung oder Leistungseinstellung durch den Anbieter,

  • Insolvenz oder Übernahme des Anbieters,

  • erhebliche Preissteigerungen,

  • technische Änderung oder Einstellung eines Cloud-Dienstes,

  • Sicherheitsvorfall beim Anbieter,

  • Verlust administrativer Zugänge,

  • rechtliche oder regulatorische Veränderungen,

  • Sanktionen oder internationale Handelsbeschränkungen,

  • längerfristiger Ausfall der Plattform,

  • Unmöglichkeit, Daten innerhalb der benötigten Zeit zurückzuführen.


Es genügt nicht, das Risiko mit der Aussage „Der Anbieter ist sehr groß“ zu behandeln. Auch große Anbieter können Dienste einstellen, Vertragsbedingungen ändern oder Funktionen nur eingeschränkt portierbar gestalten.


2. Steuerung von Lieferanten und Cloud-Diensten


Die ISO-27001-Systematik verlangt eine angemessene Steuerung von Lieferantenbeziehungen und der Nutzung von Cloud-Services. Dazu gehören die Auswahl, vertragliche Regelung, Überwachung, Änderung und Beendigung entsprechender Leistungen. Die zuständigen ISO-Gremien benennen ausdrücklich die Sicherheit in Lieferantenbeziehungen und bei Cloud Computing als Bestandteil ihres Arbeitsgebiets. Das Unternehmen sollte deshalb festlegen:

  • welche Sicherheitsanforderungen der Anbieter erfüllen muss,

  • welche Nachweise regelmäßig geprüft werden,

  • welche Änderungen meldepflichtig sind,

  • welche Unterauftragnehmer eingesetzt werden dürfen,

  • welche Mitwirkungspflichten beim Anbieterwechsel bestehen,

  • wie die Leistung bei Vertragsende geordnet beendet wird.


3. Informationssicherung und Wiederherstellung


Die Organisation muss bestimmen, welche Informationen gesichert werden müssen und wie deren Wiederherstellung gewährleistet wird.

Für Cloud-Dienste reicht es nicht aus, ausschließlich auf die Aussagen des Anbieters zu vertrauen. Zu prüfen ist insbesondere:

  • Welche Daten werden tatsächlich gesichert?

  • Wie häufig erfolgen Sicherungen?

  • Wie lange werden sie aufbewahrt?

  • Wo werden sie gespeichert?

  • Wer kann die Wiederherstellung veranlassen?

  • Kann nur der Anbieter wiederherstellen?

  • Sind Sicherungen gegen Manipulation und Verschlüsselungstrojaner geschützt?

  • Kann eine Wiederherstellung auch in einer anderen Umgebung erfolgen?

  • Wann wurde der letzte Restore-Test durchgeführt?

Die Verfügbarkeit von Daten gehört zu den zentralen Schutzzielen der ISO/IEC 27001. Daten müssen dann zugänglich sein, wenn sie für Geschäftsprozesse und Verpflichtungen benötigt werden.


4. Bereitschaft für Betriebsunterbrechungen

Ein Cloud-Exit ist nicht nur ein Beschaffungs- oder IT-Projekt. Er ist auch ein Thema der Business Continuity.

Das Unternehmen sollte festlegen:

  • welche Cloud-Dienste geschäftskritisch sind,

  • wie lange ein Dienst maximal ausfallen darf,

  • welche Daten maximal verloren gehen dürfen,

  • welche Ersatzverfahren verfügbar sind,

  • welche Infrastruktur für einen Wechsel benötigt wird,

  • welche Reihenfolge bei der Wiederherstellung einzuhalten ist.

Ein Exit-Plan muss daher mit Notfallmanagement, Wiederanlaufplanung und Krisenmanagement abgestimmt sein.


5. Sichere Löschung von Informationen

Nach Vertragsende muss geregelt sein, wie Informationen beim Cloud-Anbieter und seinen Unterauftragnehmern gelöscht werden.

Die bloße Deaktivierung eines Benutzerkontos ist keine nachgewiesene Datenlöschung.

Zu klären ist:

  • Welche Löschfristen gelten?

  • Werden auch Replikate und Backups berücksichtigt?

  • Gibt es einen Lösch- oder Vernichtungsnachweis?

  • Wie werden kundeneigene Verschlüsselungsschlüssel behandelt?

  • Was geschieht mit Protokoll- und Abrechnungsdaten?

  • Welche gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen?


6. Protokollierung und Nachweisfähigkeit


Beim Wechsel eines Cloud-Anbieters müssen unter Umständen auch Protokolldaten und Audit-Trails erhalten bleiben.

Dies ist wichtig, um später nachweisen zu können:

  • wer auf Daten zugegriffen hat,

  • wer Änderungen vorgenommen hat,

  • welche Sicherheitsereignisse aufgetreten sind,

  • ob Aufbewahrungs- und Löschpflichten eingehalten wurden,

  • ob Sicherheitsmaßnahmen wirksam waren.

Ein Unternehmen sollte deshalb bereits vor Vertragsabschluss klären, welche Protokolldaten exportiert werden können, in welchem Format dies geschieht und wie lange sie verfügbar bleiben.


7. Kryptografie und Schlüsselmanagement


Sind Daten verschlüsselt, muss geklärt werden, wer die Schlüssel kontrolliert.

Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:

  • Werden Schlüssel vom Kunden oder vom Anbieter verwaltet?

  • Können Schlüssel exportiert werden?

  • Sind sie an einen bestimmten Cloud-Dienst gebunden?

  • Können verschlüsselte Daten außerhalb der Plattform entschlüsselt werden?

  • Was geschieht mit den Schlüsseln nach Vertragsende?

  • Wie wird verhindert, dass der Anbieter nach dem Exit weiterhin Zugriff hat?

Daten ohne den erforderlichen Schlüssel sind zwar vorhanden, aber praktisch nicht verfügbar. Umgekehrt kann die gezielte Vernichtung kundeneigener Schlüssel ein Bestandteil eines sicheren Löschkonzepts sein.


Die wichtigsten ISO-27001-Prüffragen für Unternehmen


Ein Unternehmen sollte seinen Cloud-Anbieter und die eigene Organisation mindestens anhand der folgenden Fragen bewerten.


Zum Datenbestand

  • Wissen wir vollständig, welche Informationen in der Cloud gespeichert und verarbeitet werden?

  • Sind auch Metadaten, Protokolle, Konfigurationen und Sicherungen erfasst?

  • Sind Datenverantwortliche und Schutzbedarfe festgelegt?

  • Ist bekannt, in welchen Regionen und bei welchen Unterauftragnehmern die Daten liegen?


Zur Portabilität

  • Können sämtliche relevanten Daten exportiert werden?

  • In welchen Formaten erfolgt der Export?

  • Sind die Formate offen und dokumentiert?

  • Bleiben Beziehungen, Versionen und Metadaten erhalten?

  • Können die exportierten Daten in einer anderen Umgebung verarbeitet werden?

  • Sind die notwendigen Schnittstellen und Datenmodelle dokumentiert?


Zur technischen Abhängigkeit

  • Welche proprietären Dienste nutzen wir?

  • Welche Funktionen müssten bei einem Anbieterwechsel neu entwickelt werden?

  • Welche Anwendungen funktionieren ausschließlich innerhalb der derzeitigen Cloud?

  • Sind Identitäten, Rollen und Berechtigungen übertragbar?

  • Können Automatisierungen und Konfigurationen exportiert werden?


Zur Rückführungszeit

  • Wie groß ist der vollständige exportierbare Datenbestand?

  • Welche reale Übertragungsgeschwindigkeit steht zur Verfügung?

  • Wie lange dauert ein vollständiger Export?

  • Wie lange dauert die Konvertierung und Validierung?

  • Ab wann sind die wichtigsten Prozesse wieder produktiv?

  • Entspricht diese Zeit den festgelegten Wiederanlaufzielen?


Zu Verträgen und Kosten

  • Ist der Datenexport ausdrücklich vertraglich geregelt?

  • Welche Fristen gelten nach einer Kündigung?

  • Welche Unterstützung schuldet der Anbieter?

  • Welche Kosten entstehen für Export und Datentransfer?

  • Sind Preise für Exit-Unterstützung verbindlich festgelegt?

  • Muss der Anbieter bei der Migration zu einem Wettbewerber mitwirken?

  • Wie werden Unterauftragnehmer in den Exit einbezogen?


Zur Informationssicherheit

  • Wird der Export verschlüsselt übertragen?

  • Wie wird die Vollständigkeit der Daten geprüft?

  • Wie wird sichergestellt, dass keine Daten verändert wurden?

  • Wer darf den Export anfordern und durchführen?

  • Werden alle Aktivitäten protokolliert?

  • Wie werden Schlüssel, Passwörter und Zugangsdaten übertragen?


Zur Löschung

  • Wann werden verbleibende Daten beim Anbieter gelöscht?

  • Werden Sicherungen, Replikate und temporäre Kopien einbezogen?

  • Erhalten wir einen belastbaren Löschungsnachweis?

  • Welche Daten darf oder muss der Anbieter weiterhin aufbewahren?

  • Wie wird mit Daten bei Unterauftragnehmern verfahren?


Zur praktischen Erprobung

  • Wann wurde zuletzt ein vollständiger Datenexport getestet?

  • Wurden die exportierten Daten tatsächlich eingelesen?

  • Wurde die fachliche Nutzbarkeit geprüft?

  • Wurde ein Wiederanlauf in einer alternativen Umgebung erprobt?

  • Sind die Ergebnisse und erkannten Probleme dokumentiert?

  • Werden die Tests regelmäßig wiederholt?


Lösungen: Wie Unternehmen ihre Rückholfähigkeit verbessern können


1. Exit-Strategie vor der Migration festlegen


Die Exit-Strategie sollte nicht erst entstehen, wenn der Vertrag gekündigt werden soll. Sie gehört bereits in die Auswahl- und Planungsphase.

Sie sollte mindestens beschreiben:

  • mögliche Exit-Szenarien,

  • Verantwortlichkeiten,

  • betroffene Daten und Anwendungen,

  • technische Exportverfahren,

  • Zielarchitekturen,

  • Übergangs- und Parallelbetriebsphasen,

  • Zeit- und Kostenannahmen,

  • Sicherheitsmaßnahmen,

  • Prüf- und Abnahmekriterien,

  • Lösch- und Nachweisverfahren.

ENISA sieht eine dokumentierte Exit-Strategie als wesentlich an, um Störungen bei der Beendigung einer Lieferantenbeziehung zu minimieren.


2. Cloud-Dienste nach Kritikalität klassifizieren


Nicht jeder Cloud-Dienst benötigt denselben Exit-Aufwand.

Eine einfache Zusammenarbeit oder Dateiablage ist anders zu bewerten als:

  • ein zentrales ERP-System,

  • eine Produktionssteuerung,

  • ein Identitätsmanagement,

  • ein klinisches System,

  • eine Entwicklungsplattform,

  • eine zentrale Kunden- oder Personalverwaltung.

Je kritischer der Dienst ist, desto konkreter und häufiger muss die Rückholfähigkeit getestet werden.


3. Offene Standards und portable Architekturen bevorzugen


Soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollten Unternehmen auf folgende Prinzipien achten:

  • offene Datenformate,

  • dokumentierte Schnittstellen,

  • standardisierte Datenbanken,

  • exportierbare Konfigurationen,

  • containerisierte Anwendungen,

  • Infrastruktur als Code,

  • getrennte Speicherung von Daten und Anwendungslogik,

  • cloudunabhängiges Identitäts- und Schlüsselmanagement.

Eine vollständig anbieterneutrale Architektur ist nicht immer realistisch. Abhängigkeiten sollten jedoch bewusst eingegangen, dokumentiert und bewertet werden.


4. Kritische Daten zusätzlich unabhängig sichern


Für besonders wichtige Informationen kann eine zusätzliche Sicherung außerhalb der primären Cloud sinnvoll sein.

Diese sollte:

  • organisatorisch und technisch getrennt sein,

  • nicht vom selben Administrationskonto abhängen,

  • gegen Veränderung geschützt sein,

  • regelmäßig aktualisiert werden,

  • in einem dokumentierten Format vorliegen,

  • wiederherstellbar getestet werden.

Dabei muss geprüft werden, ob Datenschutz, Vertraulichkeit und vertragliche Vorgaben eine solche Zweitsicherung zulassen.


5. Regelmäßige Test-Exporte durchführen


Ein Exit-Plan, der nie getestet wurde, ist zunächst nur eine Annahme.

Test-Exporte sollten nicht ausschließlich prüfen, ob eine Datei heruntergeladen werden kann. Sie sollten nachweisen, dass:

  • der Export vollständig ist,

  • Daten lesbar sind,

  • Beziehungen erhalten bleiben,

  • Integritätsprüfungen erfolgreich sind,

  • Berechtigungen rekonstruiert werden können,

  • die Daten in einer Zielumgebung nutzbar sind,

  • die benötigte Zeit eingehalten wird.

Die Ergebnisse sollten dokumentiert, bewertet und in die Risikobehandlung übernommen werden.


6. Exit-Anforderungen vertraglich absichern


Der Vertrag sollte eindeutige Regelungen enthalten zu:

  • Umfang und Format der Datenrückgabe,

  • Export von Metadaten und Protokollen,

  • Fristen,

  • Ansprechpartnern,

  • Mitwirkungspflichten,

  • Service Levels während der Übergangszeit,

  • Unterstützungsleistungen,

  • Kosten,

  • Datensicherheit während des Transfers,

  • Löschung nach erfolgreicher Übergabe,

  • Nachweisen und Prüfungsrechten,

  • Folgen einer Insolvenz oder Diensteinstellung.

Marketingaussagen auf einer Internetseite ersetzen keine belastbare Vertragsregelung.


7. Exit-Kosten als Teil der Gesamtbetriebskosten bewerten


Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Cloud-Lösung sollten nicht nur Einführungs- und Betriebskosten betrachtet werden.

Zu den Total Cost of Ownership gehören auch:

  • Exportkosten,

  • Migrationsunterstützung,

  • Datenkonvertierung,

  • Neuimplementierung von Funktionen,

  • Parallelbetrieb,

  • neue Lizenzen,

  • neue Infrastruktur,

  • externe Beratung,

  • interne Projektressourcen.

Eine Cloud-Lösung kann im laufenden Betrieb günstig erscheinen und dennoch sehr teuer werden, sobald ein Anbieterwechsel notwendig ist.


8. Verantwortlichkeiten eindeutig festlegen


Ein Cloud-Exit betrifft nicht nur die IT-Abteilung.

Beteiligt sein sollten mindestens:

  • Informationssicherheitsmanagement,

  • IT-Betrieb und Architektur,

  • Datenschutz,

  • Einkauf,

  • Rechtsabteilung,

  • Fachbereiche,

  • Notfallmanagement,

  • Finanz- und Vertragsmanagement,

  • Geschäftsleitung.

Es muss geklärt sein, wer einen Exit beschließt, wer ihn technisch durchführt und wer die vollständige und sichere Datenübernahme bestätigt.


Ein möglicher Auditansatz nach ISO 27001


Ein Auditor sollte sich nicht mit der Aussage zufriedengeben:

„Unsere Daten können jederzeit exportiert werden.“

Er sollte weiterfragen:

  1. Zeigen Sie uns den dokumentierten Exit-Prozess.

  2. Welche Daten, Metadaten und Konfigurationen umfasst der Export?

  3. Wann wurde der vollständige Export zuletzt getestet?

  4. In welche alternative Umgebung wurden die Daten eingelesen?

  5. Wie wurde die Vollständigkeit und Integrität geprüft?

  6. Wie lange hat der Export tatsächlich gedauert?

  7. Entspricht diese Dauer Ihren Wiederanlaufanforderungen?

  8. Welche proprietären Abhängigkeiten bestehen weiterhin?

  9. Welche Kosten entstehen bei einem vollständigen Exit?

  10. Wie wird die Löschung beim bisherigen Anbieter nachgewiesen?


Damit wird aus einer allgemeinen Zusicherung ein belastbarer Nachweis.


Fazit: Datensouveränität zeigt sich beim Ausgang


Die Wahl eines Cloud-Anbieters darf nicht nur danach beurteilt werden, wie einfach Daten und Anwendungen in die Plattform hineingebracht werden können. Entscheidend ist auch, ob das Unternehmen sie wieder herausbekommt:

  • vollständig,

  • verständlich,

  • sicher,

  • rechtzeitig,

  • bezahlbar,

  • technisch nutzbar,

  • nachweisbar gelöscht.


Ein Unternehmen ist nicht allein deshalb souverän, weil es formal Eigentümer seiner Daten bleibt. Es ist erst dann tatsächlich souverän, wenn es seine Informationen und kritischen Geschäftsprozesse auch unabhängig vom derzeitigen Anbieter weiterführen kann. Die zentrale Frage lautet daher nicht:

„Gehören uns die Daten?“

Sondern:

„Können wir sie vollständig zurückholen, in einer anderen Umgebung wieder nutzen und unseren Betrieb innerhalb der erforderlichen Zeit fortsetzen?“

Wer diese Frage nicht durch einen praktischen Test beantworten kann, hat möglicherweise eine Exit-Klausel – aber noch keine belastbare Exit-Fähigkeit.


 
 
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