Cybersicherheits-Briefing Q1/26
- Klaus Kilvinger
- 17. Dez.
- 2 Min. Lesezeit
Die Bedrohungslage im Cyberraum bleibt hoch. Gleichzeitig nehmen regulatorische Anforderungen spürbar zu. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, Cybersicherheit strukturiert, risikobasiert und vom Management getragen umzusetzen, um ihre Risiken zu reduzieren!

Dieses Briefing gibt einen kompakten Überblick über einige wesentliche Entwicklungen und Handlungsfelder in Q1/2026.
Denn insbesondere die NIS2 hält klare Termine im 1. Quartal für rund 30.000 Unternehmen bereit.
Aktuelles Lagebild: Cyberbedrohungen
Ransomware bleibt laut ENISA die größte Bedrohung. Angriffe erfolgen zunehmend automatisiert und KI-gestützt, häufig über Phishing. Betroffen sind nicht nur Großunternehmen, sondern zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen. Der BSI-Lagebericht zeigt weiterhin eine hohe Zahl aktiv ausgenutzter Schwachstellen sowie deutliche Unterschiede im Sicherheitsniveau einzelner Branchen. Insbesondere Systeme zur Angriffserkennung und Reaktion sind häufig unzureichend ausgeprägt.
Regulatorische Entwicklungen im Überblick
NIS2-Umsetzung
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie trat am 06.12.2025 in Kraft. Übergangsfristen gibt es nicht! Unternehmen sollten sich allerspätestens jetzt mit der Frage beschäftigen, ob sie künftig nach dem BSI-Gesetz reguliert sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Zunächst ist zu prüfen, ob das Unternehmen betroffen ist, und wenn NIS2 anzuwenden ist, muss gehandelt werden:
Eine Registrierung beim BSI muss bis 5.3.2026 stattfinden.
Die Geschäftsleitung ist initial und regelmäßig zu schulen.
Weitere Maßnahmen sind erforderlich (z. B. Risikoanalyse, -managementmaßnahmen einschließlich Supply Chain Security)
Cyber Resilience Act (CRA)
Der Cyber Resilience Act legt EU-weit Mindestanforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen fest. Das BSI wird als Marktaufsicht fungieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 15 Mio. EUR oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Aber Vorsicht: Der CRA trat am 10. Dezember 2024 in Kraft, ab diesem Datum läuft die Übergangsfrist. Bereits ab 11. September 2026 beginnt die Meldepflicht für Hersteller bei Sicherheitsvorfällen und ausgenutzten Schwachstellen.
Für die Praxis heißt das, mit Gap‑Analysen, Produktklassifizierung, Architektur‑ und Secure‑Development‑Anpassungen etc. sollte jetzt schon begonnen werden, es sind Reporting‑Prozesse und CERT/SOC‑Schnittstellen zu etablieren.
Governance & Praxis: Worauf es jetzt ankommt
Verantwortung der Geschäftsleitung
NIS2 verankert Cybersicherheit klar auf Managementebene. Regelmäßige, unternehmensspezifische Schulungen der Geschäftsleitung sind verpflichtend und ein zentraler Erfolgsfaktor für wirksames Risikomanagement.
Die nach NIS 2 (§ 38) verpflichtend vorgeschriebene Schulung der Geschäftsleitung bieten wir hier an: NIS2 für Manager | Opexa Advisory
Lieferketten absichern
Cyber-Supply-Chain-Risiken gehören zu den häufigsten Einfallstoren. Empfohlen werden klare Sicherheitsanforderungen an Dienstleister, strukturierte Bewertungen und regelmäßige Überprüfungen.
Risikoanalyse als Fundament
Eine belastbare Risikoanalyse bildet das Rückgrat eines wirksamen Sicherheitsmanagements. Bewährte Referenzen sind ISO/IEC 27001 und die BSI-Standards.
Meldepflichten vorbereiten
Bei IT-Sicherheitsvorfällen gelten enge Fristen. Das BSI erwartet schnelle Erstmeldungen, auch wenn noch nicht alle Details vorliegen.
CRA - bedingte strukturelle Anpassungen vorbereiten
Die Anforderungen bedingen Änderungen in Prozessen, bei der Entwicklung und bei Produktmanagement sowie im Vertrieb. Wenn die Meldungen ab 11. September 2026 möglich sein sollen, muss das Thema spätestens in Q1/2026 angegangen werden! Vermeiden Sie den Zeitdruck, am besten, indem Sie heute schon anfangen.
Fazit
Cybersicherheit ist längst kein reines IT-Thema mehr, sondern eine Frage von Governance, Resilienz und unternehmerischer Verantwortung. Die aktuellen Bedrohungslagen zeigen: Angriffe lassen sich nicht vollständig verhindern, ihre Auswirkungen jedoch deutlich begrenzen – durch Struktur, Klarheit und ein risikobasiertes Vorgehen.
OPEXA unterstützt Organisationen dabei, regulatorische Anforderungen pragmatisch umzusetzen und Cybersicherheit nachhaltig zu stärken – unabhängig davon, ob eine formale NIS2-Betroffenheit vorliegt oder nicht.
Hinweis: Die o. g. Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar. Auf Wunsch stellen wir gerne Kontakt zu erfahrenen IT-Juristen in renommierten Kanzleien her.


